§ 1
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%84O/1#abs-1 (1) Der Arzt dient der Gesundheit des einzelnen Menschen und des gesamten Volkes.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/B%C3%84O/1#abs-2 (2) Der ärztliche Beruf ist kein Gewerbe; er ist seiner Natur nach ein freier Beruf.
Wird zitiert von 42 Entscheidungen zu § 1 BÄO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 23.04.2012 – 8 LA 45/11Entbehrlichkeit einer zukunftsgerichteten Gefahrenprognose beim Widerruf der ärztlichen Approbation wegen Unwürdigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- SG Köln, 24.10.2008 – S 26 KA 1/07
- OVG Niedersachsen, 04.12.2009 – 8 LA 197/09Zitiert von 11
- BGH, 03.07.2019 – 5 StR 132/18Strafbarkeit bei ärztlich assistierter SelbsttötungZitiert von 9
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2026 – OVG 90 H 2/23Zitiert von 1
- VG Köln, 29.05.2026 – 7 L 1031/26
Zuletzt entschieden
- VG Osnabrück, 11.02.2026 – 4 A 264/25
- VG Hannover, 02.09.2025 – 7 B 6463/25
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2025 – L 4 BA 46/22
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 BÄO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.04.1993 Ausfertigung
§ 1 geändert und eingefügt durch Artikel 8 des Gesetzes vom 27. April 1993 (BGBl. I 512 iVm Bek)
BGBl. 1993 I S. 512
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.