Gesetze / Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
AwSV§ 15 Technische Regeln
Stand: 10.06.2019
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- VGH Baden-Württemberg, 07.03.2022 – 3 S 1907/21Zitiert von 3
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Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AwSV/15#abs-1 (1) Den allgemein anerkannten Regeln der Technik nach § 62 Absatz 2 des Wasserhaushaltsgesetzes entsprechende Regeln (technische Regeln) sind insbesondere die folgenden Regeln:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AwSV/15#abs-2 (2) Normen und sonstige Bestimmungen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder anderer Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum stehen technischen Regeln nach Absatz 1 gleich, wenn mit ihnen dauerhaft das gleiche Schutzniveau erreicht wird.