Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Autobahnpolizeizuständigkeitsverordnung
AutobahnPolZustVO§ 2 Polizeipräsidium Bielefeld
Stand: 26.08.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AutobahnPolZustVO/2#abs-1 (1) Die Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Bielefeld ist auch für die Überwachung des Straßenverkehrs auf folgenden Strecken der Bundesautobahn örtlich zuständig:
1. BAB 2
im Regierungsbezirk Münster
von der Regierungsbezirksgrenze der Regierungsbezirke Detmold und Münster (km 363,85) auf dem Gebiet der Stadt Oelde bei km 369,085 bis zur Anschlussstelle Oelde (km 369,085), einschließlich der Ausfahrt in Fahrtrichtung Dortmund und einschließlich der Auffahrt in Fahrtrichtung Hannover und
2. BAB 44
im Regierungsbezirk Arnsberg
a) von der Regierungsbezirksgrenze der Regierungsbezirke Detmold und Arnsberg auf dem Gebiet der Stadt Marsberg von km 52,595 bis 53,148, von km 57,357 bis 57,632 und von km 58,558 bis 61,730 und
b) von der Regierungsbezirksgrenze der Regierungsbezirke Detmold und Arnsberg (km 85,993) auf dem Gebiet der Stadt Geseke bis zur Anschlussstelle Geseke bei km 86,413, einschließlich der Ausfahrt in Fahrtrichtung Dortmund und einschließlich der Auffahrt in Fahrtrichtung Hannover.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AutobahnPolZustVO/2#abs-2 (2) Die Autobahnpolizei des Polizeipräsidiums Bielefeld ist auch für die Überwachung des Straßenverkehrs auf folgenden autobahnähnlichen Straßen mit Anschluss an das Bundesautobahnnetz örtlich zuständig:
1. B 55 (Abschnitt 150),
auf dem Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück in beiden Fahrtrichtungen von der Einmündung Beckumer Straße (B 55 und L586) bis zum Anschluss an die B 64,
2. B 61 (B61, Abschnitte 59.1; in Teilen Abschnitt 60.1)
auf dem Gebiet der Stadt Bielefeld
a) in Fahrtrichtung Bielefeld-Zentrum von der Anschlussstelle Bielefeld-Zentrum (BAB 33) bis zur Fahrstreifenaddition durch die Auffahrt vom Südring (B 61 und L 756 bei Abschnitt 60.1, km 0,6), einschließlich der Ausfahrt bis zur Einmündung Südring (B 61 und L 756), ausschließlich der Auffahrt vom Südring (B 61 und L 756) kommend und
b) aus Fahrtrichtung Bielefeld Zentrum kommend ab Beginn der Fahrstreifenaddition durch die Auffahrt vom Südring (B 61) kommend (Abschnitt 60.1, km 8,0), einschließlich der Auffahrt vom Südring (B 61) bis zur Anschlussstelle Bielefeld-Zentrum (BAB 33),
3. B 64 (in Teilen Abschnitt 17, Abschnitte 18, 19 und 20)
auf dem Gebiet der Stadt Rheda-Wiedenbrück
a) in Fahrtrichtung Herzebrock-Clarholz ab dem Anschluss zur B 55 bis zum Ende der Beschleunigungsspur der Auffahrt von der Gütersloher Straße, einschließlich der Ausfahrt zur Gütersloher Straße, ausschließlich der Auffahrt von der Gütersloher Straße und
b) in Fahrtrichtung Rheda-Wiedenbrück ab der Fahrbahnteilung der Auffahrt zur BAB 2, Richtungsfahrbahn Dortmund,
4. B 480 (Abschnitt 37)
auf dem Gebiet der Stadt Bad Wünnenberg
a) vom Autobahnkreuz Wünnenberg-Haaren (BAB 44 und BAB 33) bis zur Einmündung Bürener Straße (B 480 und L 754),
b) in Fahrtrichtung Bad Wünnenberg ausschließlich der Auffahrt von der Bürener Straße (L 754) zur B 480 und
c) in Fahrtrichtung Paderborn einschließlich der Auffahrt von der Bürener Straße (L 754) zur B 480,
5. B 611 (Abschnitt 5)
auf dem Gebiet der Stadt Löhne
in beiden Fahrtrichtungen von der Anschlussstelle Gohfeld (BAB 30) bis zum Kreisverkehr Koblenzer Straße (L 860),
6. L 755 (Abschnitt 6,2)
auf dem Gebiet der Stadt Paderborn
in beiden Fahrtrichtungen von der Anschlussstelle Paderborn-Mönkeloh (BAB 33) bis zur Einmündung in den Kreisverkehr Borchener Straße,
7. B 514 (Abschnitt 6)
auf dem Gebiet der Stadt Bad Oeynhausen
in beiden Fahrtrichtungen nördlich der Kreuzung Vlothoer Straße und Schmiedebrink bis zum Beginn der BAB 30 und
8. L 777 (Abschnitt 4, in Teilen Abschnitt 5)
auf dem Gebiet der Stadt Löhne
a) in Fahrtrichtung Bad Oeynhausen von der Anschlussstelle Gohfeld (BAB 30) bis zum Ende der Beschleunigungsspur der Auffahrt von der Brückenstraße (L 860) kommend auf die L 777, einschließlich der Ausfahrt zur Brückenstraße (L 860) und
b) in Fahrtrichtung Löhne (Abschnitt 4), ausschließlich der Ausfahrt zur Brückenstraße (L 860), einschließlich der Auffahrt von der Brückenstraße (L 860) zur L 777.