Gesetze / Fünfte Durchführungsverordnung zum Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds (Verwaltungsabgabe und Vorschußverpflichtung der Aussteller)
AuslWBGDV 5§ 7 Geltung der Abgabenordnung
Stand: 10.06.2019
Die Allgemeinen Vorschriften des Zweiten Teils der Abgabenordnung gelten sinngemäß, soweit nichts anderes bestimmt ist.