Gesetze / Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds
AuslWBG§ 79 Inkrafttreten
Stand: 30.10.2026 (zuletzt mit der konsolidierten Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.