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§ 79 AuslWBG — Inkrafttreten

Bereinigungsgesetz für deutsche Auslandsbonds

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Dieses Gesetz tritt am ersten Tage des auf die Verkündung folgenden Kalendermonats in Kraft.