Gesetze / Erneuerbare-Energien-Verordnung
EEV§ 8 Regionalnachweisregister
Stand: 10.08.2022
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AusglMechV%202015/8#abs-1 (1) Das Umweltbundesamt errichtet und betreibt das Regionalnachweisregister nach § 79a Absatz 4 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes nach Maßgabe der Rechtsverordnung nach § 14. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz macht das Datum der Inbetriebnahme im Bundesanzeiger bekannt.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AusglMechV%202015/8#abs-2 (2) § 7 Absatz 2 bis 4 ist auf das Regionalnachweisregister entsprechend anzuwenden.