Gesetze / Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen
AusbBerAufhV 5§ 3 Inkrafttreten
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.