§ 3 AusbBerAufhV 5 — Inkrafttreten

Fünfte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.