Gesetze / Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit
AujeszkKrV§ 5a
Stand: 24.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Seuche öffentlich bekannt.