nu:legal · recht.nulegal.eu

§ 5a AujeszkKrV

Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die zuständige Behörde macht den Ausbruch der Seuche öffentlich bekannt.