Gesetze / Augenoptikermeisterverordnung
AugOptMstrV§ 7 Situationsaufgabe
Stand: 01.07.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AugOptMstrV%202026/7#abs-1 (1) Die Situationsaufgabe orientiert sich an einer Dienstleistung und vervollständigt für die Meisterprüfung den Nachweis der beruflichen Handlungskompetenz im Augenoptiker-Handwerk.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AugOptMstrV%202026/7#abs-2 (2) Die Situationsaufgabe wird nach Maßgabe der Vorschriften der Meisterprüfungsverfahrensverordnung durchgeführt und gliedert sich in folgende berufsbezogene Arbeiten:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AugOptMstrV%202026/7#abs-3 (3) Für die Bearbeitung der Situationsaufgabe stehen dem Prüfling 1,5 Stunden zur Verfügung.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AugOptMstrV%202026/7#abs-4 (4) Jede Arbeit nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3 wird gesondert bewertet.
Permalink zu Abs. 5recht.nulegal.eu/gesetze/AugOptMstrV%202026/7#abs-5 (5) Die Gesamtbewertung der Situationsaufgabe entspricht dem arithmetischen Mittel der Bewertungen der Arbeiten nach Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 bis 3.