Gesetze / Aufbauhilfefondsgesetz
AufhFG§ 6 Jahresrechnung
Stand: 10.06.2019
Der Bundesminister der Finanzen stellt am Schluss des Rechnungsjahres die Jahresrechnung für den Fonds auf und fügt sie als Anhang der Haushaltsrechnung des Bundes bei.
Gesetze / Aufbauhilfefondsgesetz
AufhFGStand: 10.06.2019
Der Bundesminister der Finanzen stellt am Schluss des Rechnungsjahres die Jahresrechnung für den Fonds auf und fügt sie als Anhang der Haushaltsrechnung des Bundes bei.