Gesetze / Aufbauhilfefondsgesetz

AufhFG

§ 6 Jahresrechnung

Stand: 10.06.2019

Bund

Der Bundesminister der Finanzen stellt am Schluss des Rechnungsjahres die Jahresrechnung für den Fonds auf und fügt sie als Anhang der Haushaltsrechnung des Bundes bei.

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