Gesetze / Landesrecht Brandenburg / AufbewahrungsV · GVBl.II/09, [Nr. 20] S.338

Verordnung über die Aufbewahrung von Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (AufbewahrungsV)

6 Normen · Ausgangsfassung vom 20.06.2009 · letzte Änderung 01.09.2026 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. § 1
  2. § 2
  3. § 3
  4. § 4
  5. § 5
  6. § 6

Änderungsverlauf

  1. 01.09.2026 — 1 Norm geändert · § 6 neueste Änderung
  2. Stand der amtlichen Fassung

    06.01.2015 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 6. Januar 2015 (GVBl.II/15, [Nr. 2])

  3. Historischer Änderungsnachweis

    19.03.2012 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 19.03.2012

    § 1, 4 geändert, Anlage neu gefasst

    GVBl. II 2012, Nr. 23

  4. Historischer Änderungsnachweis

    03.11.2010 Ausfertigung — Änderndes Gesetz vom 03.11.2010, Artikel 2

    § 4 geändert

    GVBl. I 2010, Nr. 37

Alle Änderungen → · Neue Textfassungen aus dem täglichen Abgleich mit der amtlichen Dokumentation.

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Die Fundstellen verweisen auf das amtliche Verkündungsblatt: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl.).