Gesetze / Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz

AtSKostV

§ 3 Gebührenbemessung

Stand: 10.06.2019

Bund

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AtKostV/3#abs-1 (1) Kosten der Errichtung sind die Aufwendungen des Antragstellers für die nach dem Atomgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagenteile.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AtKostV/3#abs-2 (2) Aufwendungen für den Grunderwerb, die Entwicklung und Vorplanung gehören nicht zu den Kosten der Errichtung.

§ 2 § 4