Gesetze / Kostenverordnung zum Atomgesetz und zum Strahlenschutzgesetz
AtSKostV§ 3 Gebührenbemessung
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AtKostV/3#abs-1 (1) Kosten der Errichtung sind die Aufwendungen des Antragstellers für die nach dem Atomgesetz genehmigungsbedürftigen Anlagenteile.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AtKostV/3#abs-2 (2) Aufwendungen für den Grunderwerb, die Entwicklung und Vorplanung gehören nicht zu den Kosten der Errichtung.