Anlage II (zu § 29a)
Stand: 23.12.2023
(Fundstelle: BGBl. 2023 I Nr. 382, S. 1)
Albanien
Bosnien und Herzegowina
Georgien
Ghana
Kosovo
Moldau, Republik
Montenegro
Nordmazedonien
Senegal
Serbien
Änderungsverlauf
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19.12.2023 Ausfertigung
Anlage II geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 19. Dezember 2023 (BGBl. I Nr. 382)
BGBl. 2023 I Nr. 382
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