§ 64 Ausweispflicht
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/64?asof=2019-06-10#abs-1 (1) Der Ausländer genügt für die Dauer des Asylverfahrens seiner Ausweispflicht mit der Bescheinigung über die Aufenthaltsgestattung.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AsylVfG%201992/64?asof=2019-06-10#abs-2 (2) Die Bescheinigung berechtigt nicht zum Grenzübertritt.