Gesetze / Aromendurchführungsverordnung
AromenDV§ 3 Lebensmittel, die für Säuglinge bestimmt sind
Stand: 27.10.2021
Die Verwendung von Aromastoffen ist verboten bei der Herstellung
1.
von Säuglingsanfangsnahrung und
2.
von Lebensmitteln, die für Säuglinge im Alter von weniger als sechzehn Wochen bestimmt sind.