Gesetze / Aromendurchführungsverordnung

AromenDV

§ 3 Lebensmittel, die für Säuglinge bestimmt sind

Stand: 27.10.2021

Bund

Die Verwendung von Aromastoffen ist verboten bei der Herstellung

1.
von Säuglingsanfangsnahrung und
2.
von Lebensmitteln, die für Säuglinge im Alter von weniger als sechzehn Wochen bestimmt sind.
§ 2 § 4