Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ArchivG NRW · GV. NRW. 2010 S. 188

Gesetz über die Anbietung und Archivierung von Unterlagen sowie über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen

13 Normen · ausgefertigt 16.03.2010 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. Erster Teil Allgemeines
  3. § 1 Geltungsbereich
  4. § 2 Begriffsbestimmungen
  5. Zweiter Teil Staatliches Archivwesen
  6. § 3 Organisation und Aufgaben des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
  7. § 4 Anbietung und Übernahme
  8. § 5 Verwahrung und Sicherung
  9. § 6 Nutzung
  10. § 7 Schutzfristen
  11. § 8 Veröffentlichung
  12. § 9 Archivgut des Landtags
  13. Dritter Teil Archive sonstiger öffentlicher Stellen
  14. § 10 Kommunale Archive
  15. § 11 Andere öffentliche Archive
  16. § 12 Ermächtigungen
  17. § 13 Inkrafttreten
  18. Schlussformel

Änderungsverlauf

  1. Historischer Änderungsnachweis

    30.09.2014 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 16.09.2014

    GV. NRW. S. 603

  2. Historischer Änderungsnachweis

    07.02.2013 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 29.01.2013, Artikel 2

    GV. NRW. S. 31

Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de).