Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / ArchivG NRW · GV. NRW. 2010 S. 188
Gesetz über die Anbietung und Archivierung von Unterlagen sowie über die Sicherung und Nutzung öffentlichen Archivguts im Lande Nordrhein-Westfalen
13 Normen · ausgefertigt 16.03.2010 · Änderungen →
Inhaltsübersicht
- Eingangsformel
- Erster Teil Allgemeines
- § 1 Geltungsbereich
- § 2 Begriffsbestimmungen
- Zweiter Teil Staatliches Archivwesen
- § 3 Organisation und Aufgaben des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen
- § 4 Anbietung und Übernahme
- § 5 Verwahrung und Sicherung
- § 6 Nutzung
- § 7 Schutzfristen
- § 8 Veröffentlichung
- § 9 Archivgut des Landtags
- Dritter Teil Archive sonstiger öffentlicher Stellen
- § 10 Kommunale Archive
- § 11 Andere öffentliche Archive
- § 12 Ermächtigungen
- § 13 Inkrafttreten
- Schlussformel
Änderungsverlauf
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Historischer Änderungsnachweis
30.09.2014 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 16.09.2014
GV. NRW. S. 603
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Historischer Änderungsnachweis
07.02.2013 in Kraft — Änderndes Gesetz vom 29.01.2013, Artikel 2
GV. NRW. S. 31
Historischer Änderungsnachweis weist ein änderndes Gesetz nach, das die amtliche Änderungshistorie des Landes für dieses Gesetz nennt und das in unserer Änderungsübersicht bisher fehlte. Diese Einträge haben den hier geführten Text nicht verändert: die konsolidierte Fassung, aus der er stammt, enthält diese Änderungen bereits. Nachgewiesen ist das ändernde Gesetz mit Datum und Fundstelle, nicht die einzelne geänderte Vorschrift. Quelle des Nachweises: Landesrecht Nordrhein-Westfalen (recht.nrw.de).