Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Archivgesetz Nordrhein-Westfalen
ArchivG NRW§ 12 Ermächtigungen
Stand: 26.08.2026
Die zuständige oberste Landesbehörde regelt durch Rechtsverordnung Einzelheiten der Nutzung des Landesarchivs einschließlich der für die Nutzung des Archivguts zu erhebenden Gebühren und Auslagen in einer Benutzungs- und Gebührenverordnung.