Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 114 (weggefallen)
Stand: 01.01.2021
Für § 114 ArbGG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 3 Entscheidungen zu § 114 ArbGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- LAG Düsseldorf, 02.07.2020 – 4 Ta 200/20Zitiert von 1
- LAG Düsseldorf, 13.01.2021 – 12 Sa 453/20Zitiert von 5
- ArbG Düsseldorf, 25.06.2020 – 9 Ca 3273/20Zitiert von 1
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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20.05.2020 Ausfertigung
§ 114 aufgehoben durch Artikel 3 1. 1. 2021 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I 1055)
BGBl. 2020 I S. 1055
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20.05.2020 Ausfertigung
§ 114 geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I 1055)
BGBl. I S. 1055
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20.05.2020 Ausfertigung
§ 114 geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Mai 2020 (BGBl. I 1055)
BGBl. I S. 1055
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.