Gesetze / Gesetz über die Rechtsstellung vorgeprüfter Apothekeranwärter
ApoAnwRstGEingangsformel
Stand: 25.10.2026 (zuletzt mit der amtlichen Fassung abgeglichen) · Text unverändert seit mindestens 10.06.2019
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: