Gesetze / Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetz AntarktUmwSchProtAG § 39 Schiedsverfahren Stand: 10.06.2019 Bund Das Auswärtige Amt ist zuständig für das im Anhang des Umweltschutzprotokolls zum Antarktis-Vertrag geregelte Schiedsverfahren.