Gesetze / Verordnung über Zusammensetzung, Berufung und Verfahren einer unabhängigen Kommission wissenschaftlicher Sachverständiger nach § 6 Abs. 5 des Umweltschutzprotokoll-Ausführungsgesetzes vom 22. September 1994

AntarktUmwSchProtAG§6Abs5V

§ 11 Tätigkeitsbericht

Stand: 01.07.2020

Bund2 Fassungen

Die Kommission erstellt einen jährlichen Tätigkeitsbericht. Der Bericht wird durch das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht.

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