§ 9 Beseitigung von Altholz
Stand: 10.06.2019
Die nach § 1 Abs. 2 Verpflichteten haben Altholz, das nicht verwertet wird, zum Zwecke der Beseitigung einer dafür zugelassenen thermischen Behandlungsanlage zuzuführen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 9 AltholzV →
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- VG Trier, 14.10.2022 – 9 L 2823/22.TRZitiert von 1
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