§ 9 Beseitigung von Altholz
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 1
- VG Trier, 14.10.2022 – 9 L 2823/22.TRZitiert von 1
1 Entscheidung zu § 9 AltholzV →
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Die nach § 1 Abs. 2 Verpflichteten haben Altholz, das nicht verwertet wird, zum Zwecke der Beseitigung einer dafür zugelassenen thermischen Behandlungsanlage zuzuführen.