Gesetze / Altforderungsregelungsgesetz
AltFRG§ 3 Umrechnung, Tilgungsleistungen
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AltFRG/3#abs-1 (1) Renten-, Reichs- oder Goldmark oder vergleichbare Währungsbezeichnungen sind im Verhältnis 2 zu 1 auf Deutsche Mark, umgestellt auf Euro, umzurechnen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AltFRG/3#abs-2 (2) Bereits erbrachte Tilgungsleistungen sind anzurechnen.