§ 410 Inkrafttreten
Stand: 10.06.2019
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 1966 in Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 410 AktG →
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„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.