§ 128 (weggefallen)
Stand: 10.01.2020
Wird zitiert von 1
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- BGH, 19.07.2011 – II ZR 124/10Aktiengesellschaft: Anforderungen an die Einberufung der Hauptversammlung im Hinblick auf Informationen zur StimmrechtsvollmachtZitiert von 10
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 128 AktG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.