Gesetze / Aktionärsforumsverordnung
AktFoV§ 2 Inhalt und Aufbau des Aktionärsforums
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AktFoV/2#abs-1 (1) Die Eintragungen sollen nach Gesellschaften in alphabetischer Reihenfolge geordnet sein und innerhalb der Gesellschaften in zeitlicher Abfolge dargestellt werden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AktFoV/2#abs-2 (2) Innerhalb des Aktionärsforums kann im Volltext der Eintragungen oder unter Verwendung zumindest folgender Suchmerkmale gesucht werden:
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AktFoV/2#abs-3 (3) Die Benutzeroberfläche ist in deutscher Sprache gefasst. Eine Fassung in englischer Sprache soll vorhanden sein.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AktFoV/2#abs-4 (4) Der Betreiber kann im Aktionärsforum einen Hinweis auf seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen anbringen. Er kann zudem im Aktionärsforum eine zusätzliche Dienstleistung anbieten, mit der über veröffentlichte Eintragungen automatisiert unterrichtet wird.