Gesetze / Akkreditierungsstellengebührenverordnung
AkkStelleGebV§ 1 Gebührenerhebung
Stand: 10.06.2019
Die Akkreditierungsstelle erhebt für individuell zurechenbare öffentliche Leistungen Gebühren und Auslagen nach den Vorschriften dieser Verordnung und dem dieser Verordnung als Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 AkkStelleGebV →
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