Gesetze / Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024

AgrarFrostBeih2024V

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarFrostBeih2024V/10?asof=2024-11-15#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarFrostBeih2024V/10?asof=2024-11-15#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 14. Mai 2025 außer Kraft, sofern nicht mit der Zustimmung des Bundesrates etwas anderes verordnet wird.

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