Gesetze / Verordnung für Beihilfen wegen Frostschäden für bestimmte Agrarerzeuger im Jahr 2024

AgrarFrostBeih2024V

§ 10 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Stand: 23.04.2025

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarFrostBeih2024V/10#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarFrostBeih2024V/10#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2026 außer Kraft. Sie ist auf Sachverhalte, die vor diesem Tag eingetreten sind, weiter anzuwenden.

§ 9