Gesetze / 2. Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung

AgrarErzAnpBeihV 2

§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Bund2 Fassungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarErzAnpBeihV%202/9?asof=2023-10-18#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarErzAnpBeihV%202/9?asof=2023-10-18#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 17. April 2024 außer Kraft, sofern nicht mit der Zustimmung des Bundesrates etwas Anderes verordnet wird.

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