Gesetze / 2. Agrarerzeugeranpassungsbeihilfenverordnung
AgrarErzAnpBeihV 2§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarErzAnpBeihV%202/9?asof=2023-10-18#abs-1 (1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrarErzAnpBeihV%202/9?asof=2023-10-18#abs-2 (2) Sie tritt mit Ablauf des 17. April 2024 außer Kraft, sofern nicht mit der Zustimmung des Bundesrates etwas Anderes verordnet wird.