Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 64 Erhebungsmerkmal und Berichtszeitraum
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/64#abs-1 (1) Erhebungsmerkmal der Milchstatistik ist die angelieferte Milchmenge nach Kreisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AgrStatG/64#abs-2 (2) Der Berichtszeitraum für das Erhebungsmerkmal nach Absatz 1 ist der jeweilige Monat.