Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 65 Ergänzende Schätzung
Stand: 10.06.2019
Die Differenz zwischen angelieferter und erzeugter Milchmenge sowie die Verwendung der Milch beim Erzeuger jeweils nach Kreisen werden durch die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung geschätzt.