Gesetze / Agrarstatistikgesetz
AgrStatG§ 6 Erhebungseinheiten
Stand: 16.01.2026
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- VG Schleswig, 09.10.2017 – 12 B 18/17Zitiert von 1
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Erhebungseinheiten der Erhebung der Bodennutzung landwirtschaftlicher Betriebe sind:
1.
die Betriebe nach § 91 Absatz 1a Nummer 1 Buchstabe a bis m,
2.
in Bayern: gemeinschaftlich genutzte Flächen von mindestens fünf Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche.