Gesetze / Agrarstatistikgesetz AgrStatG § 56 Erhebungsart, Periodizität, Merkmale Stand: 10.06.2019 Bund Die Erhebung in Geflügelschlachtereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Geflügelschlachtungen erhoben.