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§ 56 AgrStatG — Erhebungsart, Periodizität, Merkmale

Agrarstatistikgesetz

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Die Erhebung in Geflügelschlachtereien wird allgemein in jedem Monat durchgeführt. Es werden Merkmale über Geflügelschlachtungen erhoben.