Gesetze / Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste
AdKG§ 1 Name, Sitz, Rechtsform
Stand: 10.06.2019
Unter dem Namen "Akademie der Künste" wird mit Sitz in Berlin eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Die Akademie der Künste verwaltet sich selbst.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 1 AdKG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.