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§ 1 AdKG — Name, Sitz, Rechtsform

Gesetz zur Errichtung der Akademie der Künste

Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Unter dem Namen "Akademie der Künste" wird mit Sitz in Berlin eine bundesunmittelbare, rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts errichtet. Die Akademie der Künste verwaltet sich selbst.