Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen
AbwAG NRW§ 20 Inkrafttreten, Berichtspflicht
Stand: 26.08.2026
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung erstattet dem Landtag innerhalb von zehn Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes.
Die Landesregierung
Nordrhein-Westfalen
Für die Ministerpräsidentin
Der Minister
für Inneres und Kommunales
zugleich in eigener Ressortzuständigkeit
sowie für den Justizminister
Der Minister
für Wirtschaft, Energie, Industrie,
Mittelstand und Handwerk
zugleich für den Minister
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Der Minister
für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr
Die Ministerin
für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport
Der Minister
für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien
und Chef der Staatskanzlei zugleich für den Finanzminister