Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Abwasserabgabengesetz Nordrhein-Westfalen

AbwAG NRW

§ 20 Inkrafttreten, Berichtspflicht

Stand: 26.08.2026

Nordrhein-Westfalen

Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Landesregierung erstattet dem Landtag innerhalb von zehn Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes.

Die Landesregierung

Nordrhein-Westfalen

Für die Ministerpräsidentin

Der Minister

für Inneres und Kommunales

zugleich in eigener Ressortzuständigkeit

sowie für den Justizminister

Der Minister

für Wirtschaft, Energie, Industrie,

Mittelstand und Handwerk

zugleich für den Minister

für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,

Natur- und Verbraucherschutz

Der Minister

für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr

Die Ministerin

für Familie, Kinder, Jugend,

Kultur und Sport

Der Minister

für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien

und Chef der Staatskanzlei zugleich für den Finanzminister

§ 19