Gesetze / Abgrenzungsverordnung
AbgrV§ 3 Zuordnungsgrundsätze
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 3
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- VG Saarland Saarlouis, 28.02.2007 – 5 K 89/05Zitiert von 1
- BVerfG, 13.09.2005 – 2 BvF 2/03Verfassungsmäßigkeit des Beitragssatzsicherungsgesetzes vom 23. Dezember 2002 (zur Reichweite der Zustimmungsbedürftigkeit nach Art. 84 Abs. 1 GG und zur verfassungsrechtlichen Beurteilung verordnungsändernder Gesetze)Zitiert von 156
- VG München, 16.11.2023 – M 15 K 21.4222
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AbgrV%201985/3#abs-1 (1) Pflegesatzfähig sind
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AbgrV%201985/3#abs-2 (2) Nicht pflegesatzfähig sind
Absatz 1 Nr. 2 bleibt unberührt.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AbgrV%201985/3#abs-3 (3) Die durchschnittliche Nutzungsdauer eines Anlageguts ist auf der Grundlage der Nutzungsdauer bei einschichtigem Betrieb zu ermitteln.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/AbgrV%201985/3#abs-4 (4) Einem Wirtschaftsgut sind die Lieferungen und Leistungen zuzurechnen, die üblicherweise notwendig sind, um das Wirtschaftsgut anzuschaffen oder herzustellen und in Benutzung zu nehmen.