Gesetze / Landesrecht Sachsen / Abgeordnetengesetz
Abgeordnetengesetz§ 10 Freifahrtberechtigung
Stand: 26.08.2026
Ein Mitglied des Landtages hat das Recht auf freie Benutzung aller Verkehrsmittel der Eisenbahn innerhalb des Freistaates Sachsen, auf Antrag erweitert um die Strecke nach Berlin.