Gesetze / AZR-Gesetz

AZRG

§ 28 Anlaß der Speicherung

Stand: 01.11.2025

Bund2 Fassungen1 Entscheidung

Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn er ein Visum beantragt. Darüber hinaus ist es zulässig, Daten von natürlichen oder juristischen Personen zu den gespeicherten Daten des Ausländers hinzuzuspeichern, die eine Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes oder § 68 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes abgegeben haben.

§ 27 § 29