§ 28 Anlaß der Speicherung
Stand: 01.11.2025
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- BGH, 19.10.2017 – 3 StR 211/17Geheimdienstliche Agententätigkeit: Offenbarung von Daten aus dem Ausländerzentralregister und der VisadateiZitiert von 7
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Die Speicherung von Daten eines Ausländers ist zulässig, wenn er ein Visum beantragt. Darüber hinaus ist es zulässig, Daten von natürlichen oder juristischen Personen zu den gespeicherten Daten des Ausländers hinzuzuspeichern, die eine Verpflichtungserklärung nach § 66 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes oder § 68 Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes abgegeben haben.