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§ 1 AZKoV (Bayern) — Regelungszweck

Verordnung zur Einführung eines verpflichtenden Arbeitszeitkontos für Lehrkräfte

Landesrecht Bayern

Stand: 25.08.2026 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Diese Verordnung regelt die zur Bewältigung eines länger andauernden, aber vorübergehenden Personalbedarfs im Schulbereich erforderliche ungleichmäßige Verteilung der regelmäßigen Arbeitszeit (verpflichtendes Arbeitszeitkonto) für beamtete Lehrkräfte im Dienst des Freistaates Bayern.