Gesetze / Landesrecht Nordrhein-Westfalen / Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung NRW
AVwGebO NRW§ 5 Amtliches Vermessungswesen und amtliche Grundstückswertermittlung
Stand: 26.08.2026
Die Gebührenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung erlässt das für Inneres zuständige Ministerium im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium.