Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-8-A/G
AVSG§ 81 Anerkennungsfähige Angebote zur Unterstützung im Alltag
Stand: 25.08.2026
Auf Antrag werden nach Maßgabe des § 82 insbesondere folgende Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Abs. 1 Satz 2 SGB XI anerkannt:
1. Betreuungsgruppen für Pflegebedürftige,
2. ehrenamtliche Helferkreise, insbesondere auch zur Entlastung der pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehender Pflegepersonen in Gruppen oder in Einzelbetreuung,
3. qualitätsgesicherte Tagesbetreuung in Privathaushalten für Pflegebedürftige,
4. Pflegebegleiter,
5. Alltagsbegleiter,
6. haushaltsnahe Dienstleistungen,
7. familienentlastende Dienste,
8. Dienste, die Leistungen der Familienpflege und Dorfhilfe erbringen,
9. Fachstellen für Demenz und Pflege, die den Ausbau von Versorgungsstrukturen und Hilfsangeboten unterstützen.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 81 AVSG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
- BSG, 30.08.2023 – B 3 P 6/23 RSoziale Pflegeversicherung - häusliche Pflege - Entlastungsbetrag - Angebote zur Unterstützung im Alltag - Übertragung der Ausgestaltung der Qualitätssicherung auf die Länder verfassungsrechtlich unbedenklich - keine Ermächtigung zur materiellen Ausgestaltung des AnspruchsZitiert von 3
„Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.