Gesetze / Landesrecht Bayern / Verordnung zur Ausführung der Sozialgesetze BayRS 86-8-A/G
AVSG§ 118 Oberste Landesbehörde
Stand: 25.08.2026
Oberste Landesbehörde für den Vollzug des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) ist das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Es übt die Sachaufsicht über die mit den Aufgaben des Flüchtlingswesens betrauten Behörden aus.