Oberste Landesbehörde für den Vollzug des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) ist das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Es übt die Sachaufsicht über die mit den Aufgaben des Flüchtlingswesens betrauten Behörden aus.
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Oberste Landesbehörde für den Vollzug des Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) ist das Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales. Es übt die Sachaufsicht über die mit den Aufgaben des Flüchtlingswesens betrauten Behörden aus.