Gesetze / Landesrecht Bayern / AVPStG · BayRS III S. 361, BayRS 211-3-I

Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes

7 Normen · Ausgangsfassung vom 07.04.1975 · Änderungen →

Inhaltsübersicht

  1. Eingangsformel
  2. § 1 Bestellung der Standesbeamten
  3. § 2 Bestellungsvoraussetzungen
  4. § 3 Widerruf und Erlöschen der Bestellung, Verfahren und Rechtsfolgen bei nichtiger oder zurückgenommener Bestellung
  5. § 4 Leitung des Standesamts
  6. § 5 Bezeichnung des Standesamts
  7. § 6 Beitragserhebung für das zentrale elektronische Personenstandsregister
  8. § 7 Inkrafttreten

Änderungsverlauf

  1. Stand der amtlichen Fassung

    18.05.2024 Ausfertigung · Zuletzt geändert durch Verordnung vom 18. Mai 2024 (GVBl. S. 107)

Stand der amtlichen Fassung nennt das ändernde Gesetz, durch das die amtliche Fassung nach ihrer eigenen Standangabe zuletzt geändert wurde, im Wortlaut dieser Standangabe.